Teilnahme
Unser Regelwerk
Eintritt in den Verein
Es gibt vier grundlegende Anforderungen um in unseren Verein aufgenommen zu werden:
* Es werden nur volljährige Personen aufgenommen.
* Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
* Die regelmäßige Teilnahme am Training wird vorausgesetzt.
* Man muss eine Grundausrüstung besitzen (Airsoft + Vereinsuniform + Schutzkleidung).
Energie & Reichweite
* Pistolen dürfen die max. Mündungsenergie von 2,0 Joule nicht überschreiten. Der Mindestabstand beträgt 5m.
* Gewehre dürfen die max. Mündungsenergie von 2,0 Joule nicht überschreiten. Der Mindestabstand beträgt 20m.
* Scharfschützengewehre dürfen die max. Mündungsenergie von 2,5 Joule nicht überschreiten. Der Mindestabstand beträgt 20m.
Vereinsuniform
* Die Vereinsuniform ist ACU Digital. Der Besitz wird bei der Aufnahme in den Verein vorausgesetzt.
* Um als Gemeinschaft aufzutreten wird diese auf Op´s oder auf Spielen gegen andere Teams verpflichtet.
* Bei Trainingseinheiten steht es jedem Mitglied frei, welche Kleidung getragen wird.
* Wehrmachtsbekleidung ist verboten, da wir keiner politischen Orientierung angehören und dies auch nicht dulden.
Schutzmaßnahmen
* Das tragen einer Schutzbrille auf dem Spielfeld ist für jede Person Pflicht.
* Darüber hinaus schützt sich jeder nach eigenem Ermessen.
Schäden & Erstattung
* Für mutwillig, oder unabsichtlich herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.
* Der Verein übernimmt nicht die Haftung für durch den Sport zugezogene Verletzungen.
Vereins- & Kommandostruktur
* Im laufenden Spiel gibt es keine Kommandostruktur. Die Koordination im Spiel ergibt sich individuell.
* Aufforderungen des Vorstands ist immer Folge zu leisen.